Zurrketten

Zurrketten werden ebenso wie Zurrgurte zur Ladungssicherung verwendet und müssen dazu auch bestimmten Materialien bestehen. Sie müssen mindestens mit Güteklasse 8 ausgezeichnet sein und aus gehärtetem Stahl bestehen. Ein wesentlicher Unterschied zu Zurrgurten ist, dass die auch als Spannketten bezeichneten Zurrketten eine längere Lebensdauer haben. Sie sind zudem resistenter gegen Verschmutzungen, gegen Öl und Wettereinflüsse. Die erreichten Vorspannkräfte liegen ebenfalls höher als bei Zurrgurten.

Es gibt Zurrketten in den verschiedensten Modellen in vielen Bauarten, Güteklassen, Nenngrößen und Längen für die unterschiedlichsten Anforderungen hinsichtlich der Ladungssicherung. Dazu zählen einteilige und zweiteilige Systeme. Die Kettenglieder tragen vom Hersteller den von der Berufsgenossenschaft vorgeschriebenen H-Stempel und sind mit Zurrkraftanhängern versehen.

Zurrketten haben ihre Ablegereife erreicht, wenn Schäden festgestellt werden. Dazu zählen eine Verlängerung um mehr als 5 % der Kette oder eines einzelnen Kettenglieds, die Abnahme der Nenndicke um mehr als 10 % an einer Stelle, eine starke Korrosion, die Verformung oder der Anbruch eines Kettenglieds und ein fehlender Zugkraftanhänger. Treten Verformungen am Hakenmaul auf oder Querrisse im Schaft, Hals oder Gewinde auf, dürfen die Zurrketten ebenfalls mit sofortiger Wirkung nicht mehr verwendet werden.