Anschlagpunkte

Anschlagpunkte dienen zur sicheren Befestigung von Lasten oder Bauteilen mit anderen Anschlagmitteln. Dadurch können diese Lasten oder Bauteile gefahrlos und sicher bewegt oder transportiert werden. Anschlagpunkte gibt es in unterschiedlichen Ausführungen. Es gibt unter Lasten drehbare Anschlagpunkte, schweißbare Anschlagpunkte, feststehende Anschlagpunkte und auch Zurrpunkte, die zur Ladungssicherung eingesetzt werden können.

Je nach Ausführung können Anschlagpunkte für den Einbau in Aluminium-, Stahl- oder NE-Bauteilkonstruktionen verwendet werden und dienen dabei zur sicheren Verbindung der Bauteile oder Lasten mit den Anschlagmitteln. Die Lasten oder Bauteilen können dabei teilweise gedreht oder gewendet werden.

Anschlagpunkte dürfen nur im Rahmen der zulässigen Tragfähigkeit und innerhalb der zulässigen Temperaturgrenzen eingesetzt werden. Auf den Anschlagpunkten sind dazu die Nenntragfähigkeit (WLL) in Tonnen und die Kettennenngröße angegeben. Zu beachten ist dabei, dass sich diese Angaben nur auf den Anschlagpunkt beziehen, jedoch nicht auf die Gesamtlast oder die verwendeten Ketten. Anschlagpunkte müssen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und tragen das CE-Kennzeichen.

Anschlagpunkte müssen regelmäßigen Überprüfungen unterzogen werden. Der Prüfungsumfang sowie die Prüfungsart und der Prüfer sind dabei vom Arbeitgeber festzulegen zu dokumentieren. Zur Festlegung von Prüfungsintervallen sind helfen die Angaben des Herstellers hinsichtlich der Wartungs-, Inspektions- und Prüfhinweise sowie die Normen DIN EN 795 „Schutz gegen Absturz - Anschlageinrichtungen - Anforderungen und Prüfverfahren".